Sonstiges
Herkunftssprachlicher Unterricht
Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 28.06.2016
3 Herkunftssprachlicher Unterricht in der Sekundarstufe I 3.1 Wenn die sächlichen, curricularen und personellen Voraussetzungen gegeben sind, kann an Schulen der Sekundarstufe I nach Maßgabe des §5 Absatz 1 APO-S I die Herkunftssprache anstelle einer zweiten oder dritten Fremdsprache angeboten werden. Ein solches Angebot kann eingerichtet werden, wenn ausreichend große Lerngruppen zustande kommen. Die Schule informiert die Eltern der Schülerinnen und Schüler hierüber beim Übergang in die Sekundarstufe I. |
Sylvia Löhrmann, Ministerin für Schule und Weiterbildung in NRW
aus: Amtsblatt MSW, Dezember 2012 „Die guten Ergebnisse von Projekten wie ‚Koala‘ (‚Koordinierte Alphabetisierung im Anfangsunterricht‘) machen Mut und zeigen, dass sich die sprachlichen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen in der Familiensprache und in Deutsch gleichermaßen verbessern lassen, wenn die unterschiedlichen Sprachen systematisch miteinander verknüpft werden.“ |
Interkulturelle Bildung und Erziehung in der Schule
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.10.1996 in der Fassung vom 05.12.2013) Aus der Vorbemerkung „Die Schulen sind gefordert, pädagogische Handlungskonzepte für den Umgang mit Vielfalt zu entwickeln und umzusetzen. Das gemeinsame Lernen in allen Fächern ist eine zentrale Voraussetzung für interkulturelle Lernprozesse. Diese können insbesondere durch die Beschäftigung mit Sprache und Mehrsprachigkeit im Fremd- oder Herkunftssprachenunterricht und internationale Schulpartnerschaften unterstützt werden.“ |
Nationaler Integrationsplan 2007
„Neben dem Erwerb der deutschen Sprache anerkennt die Kultusministerkonferenz die Bedeutung der Mehrsprachigkeit für alle Kinder und Jugendlichen. Dies schließt die Herkunfts- oder Familiensprachen der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ein. Es sind geeignete Maßnahmen zu identifizieren, die das Prinzip der Mehrsprachigkeit im Schulalltag angemessen verankern. Die Länder werden nach Abschluss der laufenden Evaluierung des Modellprogramms „Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund (FörMig)“ prüfen, inwieweit erfolgreiche Handlungsansätze und Instrumente in das Regelsystem überführt werden können. Die Kultusministerkonferenz verpflichtet sich, auf der Grundlage der nationalen Bildungsberichterstattung in einen kontinuierlichen Meinungsaustausch zur Förderung der Mehrsprachigkeit einzutreten.“ (S. 66) |